Implantatwechsel

Auch wenn Hersteller und Anbieter mit lebenslangen Produktgarantien werben, sind Brustimplantate nicht unendlich lange haltbar. Bei Implantaten der älteren Generation wird empfohlen, sie nach etwa zehn Jahren austauschen zu lassen. Neuere Implantattypen haben zwar eine deutlich längere Haltbarkeit, dennoch kann nach einigen Jahren ein Implantatwechsel erforderlich werden.

Brust-OP mit Implantaten

Unser Experte erklärt, welche Gründe für einen Implantataustausch sprechen können. "Abgesehen von Materialschäden, die theoretisch zu jedem Zeitpunkt auftreten können, gibt es auch körperliche Veränderungen, die sich ganz erheblich auf das Implantat auswirken. Schon der natürliche Alterungsprozess kann bewirken, dass das Brustgewebe so viel Elastizität verliert, dass das gesamte Implantat-Drüsen-Geflecht absinkt und unansehnlich wird. Gewichtsschwankungen, Schwangerschaften oder eine ungesunde Lebensweise können diesen Prozess natürlich noch beschleunigen. Häufigste Ursache ist aber noch immer die Kapselfibrose als extreme Fremdkörperreaktion auf das eingebrachte Implantat."

Ein weiteres Motiv für einen Implantataustausch ist die berechtigte Sorge vieler Frauen, ein nicht ausreichend sicheres Implantat im Körper zu tragen - z.B. einen veralteten Implantattyp, ein in Kritik geratenes Füllmaterial oder ein möglicherweise minderwertiges Billig-Implantat. Daher werden in der Regel bei einem Austausch höherwertige Implantate gewählt als bei der ursprünglichen Brustvergrößerung.

Bei einem Implantatwechsel kann in vielen Fällen die bestehende Narbe genutzt werden, um die Implantattasche zu öffnen. Anschließend wird das alte Implantat zusammen mit dem Kapselgewebe entnommen. Ob das neue Implantat in die bereits vorhandene Tasche eingebracht werden kann, entscheidet der Arzt erst nach einer Begutachtung des Gewebes.

Liegt eine ausgeprägte Formveränderung der Brust vor, beispielsweise ein Volumensverlust nach einer Schwangerschaft und eine dadurch bedingte Hängebrust, ist der reine Implantatwechsel meist nicht ausreichend, um die Brust optimal zu formen. In solchen Fällen muss eine zusätzliche Straffung des Brustgewebes, unter Umständen mit Neupositionierung der Brustwarze, erfolgen.

Da ein Implantataustausch in der Regel aufwändiger als die ursprüngliche Brustvergrößerung ist, müssen Patientinnen sich auf Kosten von über 6.000 Euro einstellen. Inwieweit die Krankenkasse den Austausch bezahlt, hängt davon ab, weshalb das Brustimplantat ursprünglich eingesetzt wurde. Bei Patientinnen, deren Brustoperation aufgrund einer medizinischen Indikation, beispielsweise einem Wiederaufbau nach einer Krebserkrankung, als Kassenleistung finanziert wurde, werden in der Regel auch die Kosten des Implantataustauschs übernommen. Wurde das Brustimplantat allerdings aus rein ästhetischen Gründen eingesetzt, sind die Kosten für Vergrößerung und späteren Implantatwechsel selbst zu zahlen.

Im speziellen Fall der PIP-Implantate, bei denen Ärzte und Krankenkassen dringend zu einem Austausch raten, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann. Grundsätzlich gilt hier, dass die Krankenkassen die Patientinnen an den Kosten "angemessen" beteiligen.